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Hinweise und Verhaltensregeln
im Umgang mit COVID-19

Stand: 06.04.2022

Allgemeine Hinweise

  • 3G-Pflicht  und -Kontrolle: Zum 3. April 2022 entfällt die 3G-Pflicht und damit auch die Kontrolle der entsprechenden Einhaltung. Dies gilt sowohl für den Studien- und Prüfungsbetrieb als auch für die Beschäftigten sowie für Besucher:innen und Gäste der TUM. Das bedeutet, dass ab 3. April 2022 für das Betreten der TUM-Räumlichkeiten die 3G-Pflicht nicht mehr gilt.
  • Masken – dringende Empfehlung: Vorbehaltlich einer zukünftig neu verfügten Anordnung einer Maskenpflicht, gilt an der TUM bis auf Weiteres die klare und dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Räumlichkeiten der TUM, sofern der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht ist bereits zum 20. März 2022 ausgelaufen. Allerdings macht die TUM aufgrund des derzeitigen hohen Infektionsgeschehens von der fakultativen einrichtungsbezogenen und pandemieabhängigen Regelung Gebrauch, wonach Homeoffice weiterhin ermöglicht werden kann. Dies gilt an der TUM vorbehaltlich anderslautender ministerieller Vorgaben bis einschließlich 30. April 2022. Details: FAQ der Personalabteilung
  • Studium und Lehre: Alle Details zu Studium, Lehre und Prüfungen: www.tum.de/corona/studium
    • 3G-Pflicht und -Kontrolle: Zum 3. April 2022 entfällt die 3G-Pflicht und damit auch die Kontrolle der entsprechenden Einhaltung. Dies gilt sowohl für den Studien- und Prüfungsbetrieb als auch für die Beschäftigten sowie für Besucher:innen und Gäste der TUM. Das bedeutet, dass ab 3. April 2022 für das Betreten der TUM-Räumlichkeiten die 3G-Pflicht nicht mehr gilt.
    • Masken – dringende Empfehlung: Vorbehaltlich einer zukünftig neu verfügten Anordnung einer Maskenpflicht, gilt an der TUM bis auf Weiteres die klare und dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Räumlichkeiten
      der TUM, sofern der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann.
    • Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht ist bereits zum 20. März 2022 ausgelaufen. Allerdings macht die TUM aufgrund des derzeitigen hohen Infektionsgeschehens von der fakultativen einrichtungsbezogenen und pandemieabhängigen
      Regelung Gebrauch, wonach Homeoffice weiterhin ermöglicht werden kann. Dies gilt an der TUM vorbehaltlich anderslautender ministerieller Vorgaben bis einschließlich 30. April 2022. Details: FAQ der Personalabteilung
    • Studium und Lehre: Alle Details zu Studium, Lehre und Prüfungen: www.tum.de/corona/studium
    • Impfen schützt: Nutzen Sie die öffentlichen Impfangebote sowie die Impfangebote der TUM.
    • Corona-Warn-App: Wir empfehlen allen Mitarbeitenden und Studierenden die Nutzung der Corona-Warn-App (CWA) des Robert-Koch-Instituts. Was tun bei einer roten Kachel? Tipps des CWA-Teams bei der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“.
    • Dringende Bitte um Unterstützung – Freiwilliger Einsatz in einem Contact Tracing Team (CTT): Zur Verstärkung der Gesundheitsbehörden bei der Pandemiebekämpfung ist auch die TUM laufend aufgefordert Mitarbeiter:innen zu
      benennen. Details zum CTT-Einsatz
  • Corona-Warn-App: Wir empfehlen allen Mitarbeitenden und Studierenden die Nutzung der Corona-Warn-App (CWA) des Robert-Koch-Instituts. Was tun bei einer roten Kachel? Tipps des CWA-Teams bei der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“.
  • Dringende Bitte um Unterstützung – Freiwilliger Einsatz in einem Contact Tracing Team (CTT): Zur Verstärkung der Gesundheitsbehörden bei der Pandemiebekämpfung ist auch die TUM laufend aufgefordert Mitarbeiter:innen zu
    benennen. Details zum CTT-Einsatz

Verhalten bei Erkältungssymptomen

  • Beschäftigte mit leichten Symptomen wie Halsschmerzen, Husten oder verstopfte Nase sollten ihren Vorgesetzten informieren und ihre Arbeiten im Homeoffice fortsetzen.
  • Betroffene brauchen in diesen Fällen den TUM-Corona-Krisenstab nicht zu informieren.
  • Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt.
  • Wenn die Krankheitssymptome denen von Corona entsprechen und Sie sich testen lassen, so müssen die Betroffen ihren Vorgesetzten und die Geschäftsstelle darüber informieren und auch bis zum Testergebnis in Quarantäne bleiben, für Details siehe unten

Verhalten bei COVID-19 ähnlichen Symptomen:

  • Häufig auftretende Symptome einer Coronavirus-Infektion sind neben den oben genannten Erkältungssymptomen Fieber, Kurzatmigkeit, Muskel-/Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Geschmacks-/Geruchsverlust sowie Durchfall.
  • Beschäftigte mit COVID-19 ähnlichen Symptomen sind aufgefordert, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen und zu Hause zu bleiben.
  • Betroffene Personen sollen sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt wenden.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach Durchführung eines Tests in häusliche Quarantäne begeben müssen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Bei bestätigten Infektionen, Kontakt zu Personen mit bestätigten Infektionen oder Auftreten von Krankheitszeichen nach der Rückkehr aus dem Ausland muss umgehend der TUM Krisenstab Coronavirus unter krisenstab-coronavirus@tum.de informiert werden. Informieren Sie bitte parallel dazu Ihren Vorgesetzten und das Rektorat (rektorat@cs.tum.de).

Weitere Hinweise

Ständig aktualisierte Informationen direkt von der Universitätsleitung zu Einschränkungen und Verhaltensregeln finden Sie unter https://www.tum.de/corona.

Kontakt

TUM Campus Straubing

Petersgasse 5
94315 Straubing

Leitung

Rektor:
Prof. Dr. Volker Sieber

Prorektorin:
Prof. Dr. Anja Faße

Geschäftsführung

Dr.-Ing. Norbert Fröhlich

Sekretariat

Margit Faltermeier

Tel.: +49 (0) 9421 187-0
Fax: +49 (0) 9421 187-130
E-Mail: info@cs.tum.de

Studienkoordination &
Studienfachberatung

Tel.: +49 (0) 9421 187-166
Fax: +49 (0) 9421 187-130
E-Mail: studieren.straubing@tum.de

 

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