Habilitation
Mit der Habilitation wird durch ein akademisches Prüfverfahren die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fachgebiet festgestellt. Die Anerkennung der Lehrbefähigung stellt die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis dar. Mit dieser ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ bzw. „Privatdozentin“ verbunden. Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.