Promotion & Habilitation
Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach. Sie gilt als Nachweis einer selbstständig verfassten, besonders vertieften wissenschaftlichen Arbeit und beruht auf der Dissertationsschrift sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellte Hochschulen. Um zur Promotion zugelassen zu werden, muss in der Regel ein überdurchschnittlicher Masterabschluss nachgewiesen werden.
Mit der Habilitation wird nachgewiesen, dass der Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin das Fachgebiet in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. Damit ist die Habilitation die höchste Hochschulprüfung in Deutschland mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung festgestellt wird.