Bei der Habilitation wird in einem akademischen Prüfungsverfahren die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fachgebiet festgestellt. Die Anerkennung der Lehrbefähigung ist die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis. Diese ist mit dem Recht verbunden, die Bezeichnung "Privatdozent:in" zu führen. Die Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.