Abschluss der Promotion
Gegen Ende Ihrer Promotion rückt der Abschluss Ihres Forschungsvorhabens zunehmend näher: Ihre Dissertation ist nahezu vollendet und das Ziel ist in Sichtweite.
Neben der finalen Ausarbeitung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit ist es jetzt wichtig, sich auch mit den organisatorischen und administrativen Schritten zur Einleitung Ihres Promotionsverfahrens vertraut zu machen.
Die folgenden Informationen und Dokumente gelten nur für Promovierende nach der neuen Promotionsordnung vom 23.08.2021!
Wenn Sie nach der alten Promotionsordnung promovieren, wenden Sie sich bitte an Marina Zapilko (m.zapilko@tum.de) oder Veronika Adam (veronika.adam@tum.de).
Informationen und Abläufe
Erfüllung des Qualifizierungsprogramms
Promovierende der Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften haben das Qualifikationsprogramm der TUM-GS und des GCS erfüllt, wenn folgende Pflichtelemente erbracht wurden:
Mindestens zweijährige Mitgliedschaft in der TUM-GS und jährliche Rückmeldung in DocGS (bei einer Mitgliedschaft kürzer als zwei Jahre, aber vollständig erfülltem Qualifizierungsprogramm, wenden Sie sich bitte an m.zapilko@tum.de)
Einreichung eines Exposés
- Teillahme am Auftaktseminar
- Betreuung durch Mentorin oder Mentor
Absolvierung einer fachlichen Qualifikation im Umfang von 6 SWS (=63 Vollzeitstunden)
Publikation oder Diskussion der Forschungsergebnisse in der internationalen Fachöffentlichkeit
Durchführen des Feedbackgespräch
Nachweis der aktiven Einbindung in das akademische Umfeld der TUM (gilt nur für externe Promovierende)
Promovierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften haben das Qualifikationsprogramm der TUM GS und des GCS erfüllt, wenn folgende Pflichtelemente erbracht wurden:
Mindestens zweijährige Mitgliedschaft in der TUM-GS und jährliche Rückmeldung in DocGS (bei einer Mitgliedschaft kürzer als zwei Jahre, aber vollständig erfülltem Qualifizierungsprogramm, wenden Sie sich bitte an m.zapilko@tum.de)
Einreichung eines Exposés
- Teilnahme am Auftaktseminar
- Betreuung durch Mentorin oder Mentor
Absolvierung einer fachlichen Qualifikation im Umfang von 10 SWS (=105 Vollzeitstunden)
Nachweis über die aktive Teilnahme am Promovierendenkolloquium (inkl. mindestens einer Vorstellung des eigenen Forschungsvorhabens pro Jahr)
Formblatt: Nachweis über die Teilnahme am Promovierendenkolloquium (Bitte per Email an m.zapilko(at)tum.de senden)
Publikation oder Diskussion der Forschungsergebnisse in der internationalen Fachöffentlichkeit
Durchführen des Feedbackgespräch
Nachweis der aktiven Einbindung in das akademische Umfeld der TUM (gilt nur für externe Promovierende)
Wichtige Dokumente:
- Ordnung des Graduiertenzentrums Straubing vom 21.06.2023
- Statut der TUM-GS vom 26.09.2024
- Statut der TUM-GS vom 23.08.2021
Detaillierte Informationen zum gesamten Einreichungsprozess finden Sie im Wiki der TUM Graduate School.
Kurzer Überblick über den Ablauf von Einreichung bis zum Erhalt der Promotionsurkunde:
- Bitte melden Sie sich vor Einreichung der Dissertation bei Marina Zapilko (m.zapilko@tum.de)!
- Fertigstellung der Dissertation
- Qualifikationsprogramm der TUM-GS und des GCS abschließen
- Promotionsantrag in DocGS ausfüllen sowie Dissertationsschrift und Dokumente (siehe Wiki und DocGS) hochladen
- Abgabe der Unterlagen (siehe Wiki und DocGS) im TUM Center for Study and Teaching, Graduation Office and Academic Records, München. Anschließend werden die Unterlagen an das GCS weitergeleitet.
- Spätestens eine Woche vor der nächsten Sitzung des Institutrats des TUMCS Abgabe "Vorschlag der Prüfungskommission" und ggf. des Formblatts externer Prüfer im GCS.
- Die Prüfungskommission wird durch den Institutsrat des TUMCS bestellt.
- Die Unterlagen werden an den Vorsitz der Prüfungskommission weitergeleitet.
Der Vorsitz fordert die Gutachten an, organisiert den Umlauf und lädt anschließend zur mündlichen Prüfung ein. - Mündliche Prüfung
- Das TUM Graduate School Zertifikat und Transcript kann nach abschließender Kontrolle gedruckt werden.
- Gegebenenfalls Dissertationsschrift entsprechend der Änderungsauflagen der Prüfungskommission ändern.
- Veröffentlichung der Dissertation
- Erhalt der Promotionsurkunde – nun darf der Doktortitel offiziell geführt werden.
- Erhalt des TUM Graduate School Zertifikats und Transcripts.
Dauer des Prozesses ca. 6 Monate.
Termine Institutsratssitzungen: 01.07.2026, 22.07.2026, 21.10.2026, 16.12.2026.
Publikationsbasierte Dissertation am TUMCS
Eine publikationsbasierte Dissertation muss auf Grundlage von mindestens zwei Publikationen, welche FEDERFÜHREND von der Promovierenden bzw. dem Promovierenden verfasst wurden, erstellt werden. Um diese Federführung nachzuweisen, muss jede Promovierende und jeder Promovierende für jede verwendete Publikation eine Erklärung zum Eigenanteil und Mitautorinnen bzw. Mitautoren ausfüllen, ggf. in DocGS hochladen und mit den restlichen Unterlagen beim Promotionsamt einreichen.
Dabei ist es wichtig, dass Sie die Unterschriften aller Mitautorinnen bzw. Mitautoren einholen. Das Word-Dokument ist beispielhaft, je nach Anzahl Ihrer Publikationen kann das Dokument z.B. gekürzt oder erweitert werden. Falls Sie bei einer Publikation eine sehr hohe Anzahl von Mitautorinnen und Mitautoren haben, können im Ausnahmefall und in Absprache mit Ihrer promotionsführenden Einrichtung alternativ beispielsweise ausschließlich die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Forschungsgruppen angegeben werden.
Wichtige Vorlagen/Dokumente:
- Vorlage Titelblatt
- Bestellung Prüfungskommission
- Externe Prüfer
- Richtlinie für die publikationsbasierte Dissertation am TUMCS
- Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der TUM vom 26.09.2024
- Promotionsordnung der TUM vom 23.08.2021 mit Wirkung vom 01.10.2021
- Richtlinien für die Vergabe des Doktorgrades Dr. rer. nat. am TUMCS
- Richtlinien für die Vergabe des Doktorgrades Dr. rer. pol. am TUMCS
- Richtlinien für die Vergabe des Doktorgrades Dr.-Ing. am TUMCS
Nach Einreichung der Dissertation und Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Prüfungskommission vom Institutsrat des TUMCS bestellt werden.
Der Antrag Bestellung Prüfungskommission eventuell inklusive Anlage Externer Prüfer (bei Prüfenden ohne TUM Zugehörigkeit) muss spätestens eine Woche vor den jeweiligen Institutsratssitzungen vorliegen.
Termine Institutsratssitzungen: 22.07.2026, 21.10.2026, 16.12.2026.
Bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission sind die Vorgaben der TUM Promotionsordnung sowie die Beschlüsse des Institutsrats zu beachten.
- Bestellung Prüfungskommission
- Externe Prüfer (bei Prüfenden ohne TUM Zugehörigkeit)
Sollten Sie nach Ihrer mündlichen Prüfung von der Prüfungskommission Auflagen erhalten haben, müssen diese vor der Veröffentlichung der Dissertation umgesetzt und die Änderungen von der Prüfungskommission angenommen werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unmittelbar nach der mündlichen Prüfung m.zapilko@tum.de.
Nach dem Bestehen Ihrer mündlichen Prüfung (bzw. nach der Genehmigung der Änderungen im Falle von Auflagen) müssen Sie Ihre Dissertation noch veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung muss das Titelblatt Ihrer Dissertation offiziell genehmigt werden. Hierfür erhalten Sie ein Schreiben oder eine Email vom Prüfungsamt München, die weitere Informationen enthalten.
Erst danach erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde und dürfen den Doktortitel offiziell führen.
Sie können Ihre Dissertation in elektronischer Form (z.B. in MediaTUM) oder in Papierform mit ISBN veröffentlichen.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM Universitätsbibliothek.
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihre Promotion an der TUM erfolgreich abgeschlossen.
Sobald Ihre Promotionsurkunde vorliegt, wird Ihnen diese umgehend ausgehändigt.
Richten Sie bitte für Ihre TUM-Mail-Adresse eine E-Mail-Weiterleitung ein. Eine Anleitung finden Sie hier.
Wir würden uns freuen, Sie im Rahmen unserer jährlichen Absolventenfeier offiziell zu würdigen und zu verabschieden. Die Absolventenfeier 2026 findet am 20.11. in Straubing statt, zu der Sie persönlich eingeladen werden.